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Willkommen bei Bezirksschornsteinfegermeister Heiko Hirsch |
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Herzlich Willkommen auf meiner Homepage
Auf dieser und den folgenden Seiten informiere ich Sie über meinen Betrieb und die Aufgaben, welche ich im Auftrag der Bundesregierung und des Landes Sachsen ausführe. Weiterhin erfahren Sie wissenswertes über den Beruf des Schornsteinfegers allgemein, die Geschichte des Schornsteinfegerhandwerks, die Ausbildung zum Schornsteinfeger, zu technischen Fragen betreffend Feuerungsanlagen, zur Energieberatung, zu gesetzlichen Grundlagen und zu aktuellen Fragen beantworten.

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Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid |
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Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen rund um dieses Dokument zusammengestellt. Erläuterungen und Hintergrundinformationen zur aktuellen Gesetzeslage finden Sie am Textende.
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Ab sofort steht Ihnen hier ein einfach zu bedienender Energiecheck für Ihr Gebäude zur Verfügung.
Sie haben die Möglichkeit in wenigen Schritten einen Überblick über die Energieeffizienz Ihres Anwesens zu erhalten. Testen Sie den Online Energiecheck hier.
Der Online-Energiecheck ist ein Berechnungs-Tool für das Internet. Sie erhalten eine Grobabschätzung des Energiebedarfs eines Wohngebäudes (nach EnEV-Verfahren).
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Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. |
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Privatpersonen können Handwerkerrechnungen in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Höhe des Steuerbonus
Seit 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).
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Mit Änderung des Scornsteinfegergesetzes und Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) wurde der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister verpflichtet, für alle Gebäude in denen er eine Feuerstättenschau durchgeführt, einen sogenannten Feuerstättenbescheid zu erlassen. Dieser Bescheid ist ein Dienstschreiben, das nach Verwaltungsrecht in bestimmter Form zu erlassen ist.
In der Übergangszeit (bis Ende 2012) führt der Bezirksschornsteinfegermeister alle fünf Jahre in Gebäuden, die er verwaltet eine Feuerstättenschau durch. Ab dem Jahre 2013 führt der Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, zu dem er ab 2013 geworden ist, innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen.
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Neue Feinstaubwerte für Holz- und Kohleöfen |
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Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - empfiehlt den Verbrauchern ein Informationsgespräch mit ihrem Schornsteinfeger.
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