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Heiko Hirsch
Bezirksschornsteinfegermeister
Energieberater (HWK)
Betriebswirt (HWK)
Bergstr. 12, 09387 Jahnsdorf
Tel.: 03721-880849
Fax.: 03721-880082
Funk: 0171-2848122
 
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Willkommen bei Bezirksschornsteinfegermeister Heiko Hirsch PDF Drucken E-Mail

 

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage 

Auf dieser und den folgenden Seiten informiere ich Sie über meinen Betrieb und die Aufgaben, welche ich im Auftrag der Bundesregierung und des Landes Sachsen ausführe. Weiterhin erfahren Sie wissenswertes über den Beruf des Schornsteinfegers allgemein, die Geschichte des Schornsteinfegerhandwerks, die Ausbildung zum Schornsteinfeger, zu technischen Fragen betreffend Feuerungsanlagen, zur Energieberatung, zu gesetzlichen Grundlagen und zu aktuellen Fragen beantworten.

 

 

 
Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid PDF Drucken E-Mail

Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen rund um dieses Dokument zusammengestellt. Erläuterungen und Hintergrundinformationen zur aktuellen Gesetzeslage finden Sie am Textende.

  

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Online Energiecheck PDF Drucken E-Mail

oec1Ab sofort steht Ihnen hier ein einfach zu bedienender Energiecheck für Ihr Gebäude zur Verfügung.

 

Sie haben die Möglichkeit in wenigen Schritten einen Überblick über die Energieeffizienz Ihres Anwesens zu erhalten. Testen Sie den Online Energiecheck hier.

Der Online-Energiecheck ist ein Berechnungs-Tool für das Internet. Sie erhalten eine Grobabschätzung des Energiebedarfs eines Wohngebäudes (nach EnEV-Verfahren).

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Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. PDF Drucken E-Mail

Fotolia_20320873_XSPrivatpersonen können Handwerkerrechnungen in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Höhe des Steuerbonus

Seit 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).

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Der Feuerstättenbescheid PDF Drucken E-Mail
Bescheid1

Mit  Änderung des Scornsteinfegergesetzes und Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwGwurde der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister verpflichtet, für  alle Gebäude in denen er eine Feuerstättenschau durchgeführt, einen sogenannten Feuerstättenbescheid zu erlassen. Dieser Bescheid ist ein Dienstschreiben, das nach Verwaltungsrecht in bestimmter Form zu erlassen ist.

In der Übergangszeit (bis Ende 2012) führt der Bezirksschornsteinfegermeister alle fünf Jahre in Gebäuden, die er verwaltet eine Feuerstättenschau durch.
Ab dem Jahre 2013 führt der Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, zu dem er ab 2013 geworden ist, innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen. 

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Neue Feinstaubwerte für Holz- und Kohleöfen PDF Drucken E-Mail

Ab dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der Kaminofen im Wohnzimmer. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - empfiehlt den Verbrauchern ein Informationsgespräch mit ihrem Schornsteinfeger.

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